· 

Frau Klöckner oder Gesetze, Vorschriften, Nachweise & Co.

Sachkundenachweise, Hundeführerschein, Hundesteuer, Meldepflicht für Hunde, Landeshundegesetz, Tierschutzgesetz... , und das auf Bundes-, Länder- oder kommunaler Ebene. Eigentlich, so sollte man denken, müßte es Hunden und Haltern und auch der Gesellschaft, die mit Hund und Halterteams tagtäglich konfrontiert wird, gut gehen, wenn man sich die Anzahl an Gesetzen, Vorschriften, Nachweisen & Co. anschaut.

 

Hundedetrainer sollten - dank der erforderlichen Erlaubnis gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 8 f TierSchG - fachlich versiert und tierschutzkonform ihren Hundeschulbetrieb leiten. Das Gleiche gilt für
die Haltung und den Umgang mit Tieren in einem Tierheim oder einer tierheimähnlichen Einrichtung, für das Vermitteln von Tieren aus dem Ausland, die gewerbsmäßige Zucht, und das Betreiben einer Tierpension oder Hundetagesstätte. Und auch Hundehalter müssten sich ihrer Rechte und Pflichten doch eigentlich bewußt sein.

 

Da für alle Hunde aufgrund der Hundesteuer eine Meldepflicht besteht, müssten ja Hund und Halter bei Vorfällen oder Tierschutzverstößen schnell identifizierbar sein und Konsequenzen folgen.

 

Aber warum ist all das scheinbar nicht der Fall, und warum ist da der Ruf nach immer mehr und weiteren Gesetzen, Vorschriften, ... groß? Und wenn dann welche geplant sind, ist wiederrum der Aufschrei aus irgendeiner anderen Ecke riesengroß?

 

Aktuell ist dies der Fall nachdem Frau Julia Klöckner die Änderung der Tierschutzhundeverordnung plant. Diese Änderung sieht nicht nur die, von einigen Medien ins Lächerliche gezogene, Gassipflicht vor, sondern beeinhaltet auch weitere Punkte zur Haltung, in Räumen, im Freien, der sogenannten Anbindehaltung, der Zucht und Ausstellungen.

 

Im Detail möchte ich hier gar nicht auf die einzelnen Punkte eingehen. Wer Interesse hat, kann sich hier selber ein  Bild machen, und genau das - so finde ich - sollte möglichst immer - bevor man vielleicht selber laut mit (Herrn Rütter) aufschreit:

 

https://www.bmel.de/SharedDocs/Meldungen/DE/Presse/2020/200817-tierschutzhundeverordnung.html

Was die sogenannte Gassipflicht angeht, steht in dieser Verordnung nichts darüber, sondern es geht um die Verpflichtung Hunden Auslauf zu gewähren. Hier der genaue Wortlaut zu diesem Punkt:

 

<<Die bereits bestehenden Regelungen zum erforderlichen Auslauf im Freien werden im Hinblick auf Dauer und Häufigkeit konkretisiert. Einem Hund soll demnach mindestens zweimal täglich für insgesamt mindestens eine Stunde Auslauf im Freien (bspw. Spaziergang, Auslauf im Garten etc.) außerhalb eines Zwingers gewährt werden. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass Hunden künftig ein ausreichendes Maß an Bewegung und Kontakt mit Umweltreizen geboten wird. Der Vollzug liegt wie im Föderalismus festgelegt bei den Bundesländern.>>

 

Dies ist meiner Meinung nach, genau wie die anderen Punkte der Verordnung, richtig und wichtig. Selbstverständlich würde ich mir hier und da noch weiter Punkte wünschen, aber ich glaube, das die Verordnungen und Gesetze im Großen und Ganzen längst ausreichend sind. Die Probleme liegen - in meinen Augen - woanders.

 

Zum einen sind diese ganzen Vorschriften und Richtlinien das Papier nicht wert auf dem sie geschrieben werden, solange deren Umsetzung nicht durchgesetzt und/oder kontrolliert wird, solange Anzeigen bei Verstößen gegen diese Vorschriften und Gesetze gar nicht erst erfolgen und wenn, dann aufgrund welcher Gründe auch immer, ihnen nicht oder nur unzureichend nachgegangen wird. Dazu müssten allerdings Veterinärämter oder andere Institutionen überhaupt personell dazu in der Lage sein.

 

Zum anderen, und das sehe ich als das weitaus größere Problem an, solange Menschen nicht über die Bedürfnisse und Fähigkeiten von Hunden anhand aktuellster Erkenntnise geschult werden, sich selber darüber kundig machen und sich ihrer Rechte und Pflichten bewußt sind.

 

Ich denke, dass wir als erwachsene Menschen, die Wahrheit ertragen können und müssen, dass Gesetze und Vorschriften uns nicht davon freisprechen, das es unsere Verantwortung ist, uns -  bevor wir uns einen Hund in die Familie holen - seiner Bedürfnisse und Fähigkeiten bewußt zu sein. Es liegt zudem in unserer Verantwortung, diese(n) Hund(e) durch alle Höhen und Tiefen und bis an sein (ihr) Lebensende zu begleiten, und uns auch immer wieder diesen, sich vermutlich verändernden  Bedürfnissen und Fähigkeiten, anzupassen.

 

Wer dazu nicht bereit oder in der Lage ist, sollte ehrlich sein und sich eingestehen, dass er / sie sich zu diesem Zeitpunkt keinen Hund in die Familie holen sollte. Ein Lebewesen wird es Ihnen danken.